Meisterkurse
Meisterausbildung - der Karrieresprung aus der Praxis
Die Meisterausbildung gehört zur beruflichen Fortbildung und dient der Ergänzung, Erweiterung und Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie ermöglicht den beruflichen Aufstieg (§ 1 Berufsbildungsgesetz) und bereitet so auf die Übernahme einer Führungstätigkeit im Betrieb vor. Außerdem beinhaltet sie die Befähigung zur Ausbildung im jeweiligen Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt wurde.
Die Ziele, die Zulassungsvoraussetzungen und die Anforderungen in den einzelnen Prüfungsteilen sind in den entsprechenden Verordnungen über die Anforderungen in den Meisterprüfungen dargestellt. Die Vorbereitungskurse, die Zulassung zur Prüfung und die Prüfungsteilnahme sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft M-V.
Für die Vorbereitung auf die Prüfung zum/r Meister/in haben die Teilnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (www.aufstiegs-bafoeg.de).
Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung über die Stiftung Begabtenförderung in der beruflichen Bildung (www.sbb-stipendien.de) oder Frau Krämer (Telefon: 0385 58861143, E-Mail: b.kraemer@lallf.mvnet.de) möglich.
Anmeldung für die Meisterprüfung
Ihre Ansprechpartner sind:
Frau Wurz
Schulleiterin
Telefon: +49 385 588-60801
E-Mail: a.wurz@fs.mv-regierung.de
und
Frau Geya
Sachbearbeiterin
Telefon: +49 385 588-60821
E-Mail: m.geya@fs.mv-regierung.de