Befähigungsnachweis Tiertransport

Wer Tiere im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportiert, muss sachkundig sein. In der Verordnung heißt es dazu: „Straßenfahrzeuge, auf denen Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel befördert werden, dürfen nur von Personen gefahren oder als Betreuer begleitet werden, die über einen Befähigungsnachweis gemäß Artikel 17 dieser Verordnung verfügen.“ Es gilt die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen.

Das betrifft nicht nur gewerbliche Transporteure. Es ist ausreichend, wenn mit dem Transport ein Gewinn bzw. Verlust entsteht. Entscheidend für eine wirtschaftliche Tätigkeit ist beispielsweise ob eine steuerliche Veranlagung oder Eintragung in ein öffentliches Register vorliegt, wie es z. B. bei Landwirten beim Transport der eigenen Tiere, Reitvereinen, therapeutischen Reitbetrieben, Fahrten zu Auktionen, Fahrten zu überregionalen Turnieren, u. a. der Fall ist.

Um diesen Befähigungsnachweis beim zuständigen Veterinäramt beantragen zu können, ist an einer dafür vorgeschriebenen Schulung teilzunehmen und diese mit einer Prüfung abzuschließen.

An der Fachschule für Agrarwirtschaft wird hierfür ein zweitägiger Lehrgang mit schriftlicher und mündlicher Prüfung angeboten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Laut aktueller Tierschutztransportverordnung ist es für Personen mit „altem Sachkundenachweis“ oder erfolgreichem Abschluss eines Studiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin bzw. mit einer bestandenen Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt (Abschluss jeweils vor 2007) ausreichend, einen halbtägigen Lehrgang zu absolvieren.

Wir bieten hierzu einen Ergänzungslehrgang mit schriftlicher Prüfung an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Ihr Ansprechpartner ist:

Frau Dr. Julia Glatz-Hoppe

Stellvertretende Schulleiterin, Leiterin Abteilung 2 Landwirtschaft

Telefon: +49 385 588-60802

E-Mail: j.glatz-hoppe@fs.mv-regierung.de