Sonderpädagogik für Ausbilder
Ergänzend zum Vorbereitungskurs auf die Prüfung gem. Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist die Teilnahme an einer Fortbildung Sonderpädagogik zum Nachweis einer behindertenspezifischen Zusatzqualifikation für Ausbilder möglich.
Seit dem Sommer 2020 gibt es eine neue Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderung. Hierzu gehören auch Schulabgänger/innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen. Die Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker oder zur Fachpraktikerin in der Landwirtschaft, der Tierwirtschaft, der Fischwirtschaft, der Pferdewirtschaft, der Forstwirtschaft und im Agrarservice vom 11. Juli 2020 ermöglicht nun eine sogenannte theoriereduzierte Ausbildung in nahezu allen Bereichen der Agrarwirtschaft.
Voraussetzung, um als Ausbilder/in für diese Berufe anerkannt zu werden, ist neben der mehrjährigen Erfahrung als Ausbilder/in auch ein Nachweis über die Teilnahme an einer mindestens 60-stündigen behindertenspezifischen Zusatzqualifikation.
Von der zuständigen Stelle (LALLF) wird der angebotene Kurs für die Anerkennung als Ausbilder/in für die o. g. Berufe akzeptiert.
Hier erhalten Sie nähere Informationen.
Ihre Ansprechpartner sind:
Frau Bommhardt
Lehrerin
Telefon: +49 385 588-60824
E-Mail: a.bommhardt@fs.mv-regierung.de
und
Frau Geya
Sachbearbeiterin
Telefon: +49 385 588-60821
E-Mail: m.geya@fs.mv-regierung.de