Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Entsprechend § 9 PflSchG müssen alle Personen, die Pflanzenschutzmittel ausbringen, sachkundig sein. Der Lehrgang richtet sich vorrangig an Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Die Sachkunde kann in einem Wochenlehrgang erworben werden. Die Prüfung erfolgt durch die Prüfungskommission des Pflanzenschutzamtes und ist gebührenpflichtig.

Weitere Informationen zu Inhalten finden Sie hier.

 

Ihre Ansprechpartnerin ist:

Frau Wurz

Schulleiterin

Telefon: +49 385 588-60801

E-Mail: a.wurz@fs.mv-regierung.de